Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.03.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,65470
OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2013,65470)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2013 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2013,65470)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2013,65470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,65470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess des bekannten Wettermoderators Kachelmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, NJW 2009, 3032 ff.) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV") und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (EGMR, NJW 2004, 2647 ff.).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV".).

    In solchen Fällen ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").

    Dies ist vielmehr in erster Linie Aufgabe der Zivilgerichte, die bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften über die Zuordnung unterschiedlicher rechtlich geschützter Interessen die Grundrechte des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten haben, wobei die Gerichte im Rahmen dieser Abwägungsentscheidungen über einen Einschätzungsspielraum verfügen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").

    Ferner sind auch dann bei der Bildberichterstattung der Anlass sowie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Aufnahme entstanden ist (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV"; BGH, NJW 2007, 1977 ff.).

    Das Foto selbst muss indessen - wie die Beklagten zu Recht beanstanden - keine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthalten, sondern kann seinen Informationswert gerade auch aus der dazu gehörenden Wortberichterstattung beziehen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV").

    Zudem können Informationen - sofern sie Anlass für eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte sein können - es grundsätzlich auch rechtfertigen, die in dem Beitrag behandelten Personen im Bild darzustellen, etwa um die Aufmerksamkeit des Lesers für den Wortbericht zu wecken (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV"; BGH, NJW 2009, 1503 ff.).

    Zwar tritt das Schutzinteresse des Betroffenen hinter die Informationsbelange zurück, je größer der Informationswert für die Öffentlichkeit ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").

    Dabei lassen sich die Grenzen der geschützten Privatsphäre nicht generell und abstrakt festlegen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV"; BGH, NJW 2012, 763 ff. - "Die INKA Story").

    Insoweit hat das Landgericht zutreffend berücksichtigt, dass die Bedeutung der Bebilderung für die Wortberichterstattung gering ist, weil die Fotos weder eine inhaltlich Ergänzung der Wortberichterstattung beinhalten, noch - etwa durch Unterstreichung der Authentizität des Geschilderten - der Erweiterung deren Aussagegehalts dienen, und deren Verwendung im Hinblick auf die Verletzung des Privatsphäre auch nicht damit begründet werden kann, dass Auswirkungen für die betroffenen prominenten Personen vermindert werden können, wenn die Bebilderung eines Bericht mit einem kontextneutralen Foto als zulässig angesehen wird (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").

    Die örtliche Abgeschiedenheit vermag ihre Schutzfunktion für die Persönlichkeitsentfaltung vielmehr nur dann zu erfüllen, wenn sie dem Einzelnen ohne Rücksicht auf sein jeweiliges Verhalten einen Raum der Entspannung sichert, in dem er nicht mit der Anwesenheit von Fotografen oder Kameraleuten rechnen muss (BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II").

    Dafür ist ausreichend, dass es sich um eine Örtlichkeit handelt, die jedenfalls von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden und geeignet ist, sich in einer von öffentlicher Beobachtung freien Weise zu bewegen (BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II").

    Auch wenn aus den umstehenden Häusern und durch die Toreinfahrt ein Einblick auf den Parkplatz möglich ist, schließt der Umstand, dass ein Ort von einer eingeschränkten Personenanzahl einsehbar ist, die erforderliche Abgeschiedenheit nicht aus (BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II", zur Abgeschiedenheit eines Gartenlokals).

    Wie oben schon dargelegt, setzt der Schutz vor Abbildungen in der räumlichen Privatsphäre nicht erst dann ein, wenn der Betroffene dort ein Verhalten an den Tag legt, das er unter den Augen der Öffentlichkeit vermeiden würde (BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II").

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Es ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; VersR 2010, 673 ff.).

    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; VersR 2010, 1090 ff.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV".).

    Der Informationsgehalt einer Bildberichtserstattung ist gerade in seinem Gesamtkontext und damit auch unter Berücksichtigung des Inhaltes der dazugehörigen Wortberichterstattung zu sehen (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2009, 1503 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; NJW 2012, 763 ff. - "Die INKA Story").

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Es ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; VersR 2010, 673 ff.).

    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; VersR 2010, 1090 ff.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV".).

    Der Informationsgehalt einer Bildberichtserstattung ist gerade in seinem Gesamtkontext und damit auch unter Berücksichtigung des Inhaltes der dazugehörigen Wortberichterstattung zu sehen (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2009, 1503 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; NJW 2012, 763 ff. - "Die INKA Story").

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Der Informationsgehalt einer Bildberichtserstattung ist gerade in seinem Gesamtkontext und damit auch unter Berücksichtigung des Inhaltes der dazugehörigen Wortberichterstattung zu sehen (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2009, 1503 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; NJW 2012, 763 ff. - "Die INKA Story").

    Das Foto zeigt den Kläger als den Angeklagten des im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Strafverfahrens, das Gegenstand der Wortberichterstattung ist (vgl. BGH, NJW 2012, 763 ff. - "Die INKA Story").

    Dabei lassen sich die Grenzen der geschützten Privatsphäre nicht generell und abstrakt festlegen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV"; BGH, NJW 2012, 763 ff. - "Die INKA Story").

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus den Artikeln 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfG, NJW 2008, 173 ff. - "Caroline von Monaco").

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").

  • LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12

    Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.04.2013, Az.: 28 O 371/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 24. April 2013 zur Geschäftsnummer 28 O 371/12 die Klage abzuweisen.

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Ferner sind auch dann bei der Bildberichterstattung der Anlass sowie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Aufnahme entstanden ist (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV"; BGH, NJW 2007, 1977 ff.).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, NJW 2009, 3032 ff.) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV") und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (EGMR, NJW 2004, 2647 ff.).
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

  • OLG Köln, 20.03.2012 - 15 U 184/11

    Kachelmann siegt gegen VOX: Das Aufsuchen eines Anwalts begründet einen privaten

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zurschaustellung bzw. Verbreitung desselben wird auf das Urteil der Kammer vom 24.4.2013 (Az. 28 O 371/12, Anlage K 97) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 10.12.2013 (Az. 15 U 73/13, Anlage K 68) Bezug genommen.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zurschaustellung bzw. Verbreitung derselben wird auf das Urteil der Kammer vom 24.4.2013 (Az. 28 O 371/12, Anlage K74) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 10.12.2013 (Az. 15 U 73/13, Anlage K75) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 126/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den

    Es wird insoweit auch auf die parallel gelagerten, bereits vom Senat entschiedenen Fälle verwiesen, in denen vergleichbare Fotos des Klägers streitgegenständlich waren (Urteil vom 20. März 2012, 15 U 184/11; Urteil vom 10. Dezember 2013, 15 U 73/13; Urteil vom 19. Dezember 2013, 15 U 64/13).

    (entsprechend den Wertfestsetzungen in den Verfahren 15 U 73/13 und 15 U 64/13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21037
OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2015,21037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2015 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2015,21037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2015 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2015,21037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen beanstandeter Knie-Operation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen beanstandeter Knie-Operation

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13

    Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Nicht erforderlich ist, dass Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH NJW 2014, 2574 m.w.Nachw.).

    Ein derartiger Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW 2014, 2574 m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2012, 1789; NJW-RR 2010, 681 m.w.Nachw.) kann bei ärztlichen Behandlungsfehlern die Kenntnis vom Schaden zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn dem Patienten lediglich der negative Ausgang der ärztlichen Behandlung bekannt ist.

    Denn nur dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2010, 681 m.w.Nachw.).

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2012, 1789; NJW-RR 2010, 681 m.w.Nachw.) kann bei ärztlichen Behandlungsfehlern die Kenntnis vom Schaden zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn dem Patienten lediglich der negative Ausgang der ärztlichen Behandlung bekannt ist.
  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73

    Verhandlungsbegriff - Leistungsfreiheit - Feststellungsklage -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Anders als in den Fällen, in denen etwa zunächst die weitere Schadensentwicklung (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1338) oder der Ausgang eines anderen Verfahrens (vgl. hierzu BGH VersR 1975, 440) abgewartet werden sollte, war die Übersendung der Krankenunterlagen an das Landessozialgericht auch kein Hinderungsgrund, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Beklagte dies gewollt und in Aussicht gestellt hätte.
  • OLG Celle, 13.11.2019 - 1 U 25/19

    Krankenhaushaftung für Geburtsschmerzen nach vaginaloperativer Entbindung

    Deshalb stellt es vorliegend auch keinen Mangel der Begutachtung dar, dass der Sachverständige in seinem Gutachten keine Literatur angegeben hat (so hat auch das OLG Frankfurt angenommen, dass ein Gutachten eines Sachverständigen, der als praktisch tätiger Arzt in einem Krankenhaus zahlreiche solcher Operationen ausgeführt hat, nicht allein deshalb unbrauchbar sei, weil dieses nicht mit Literatur unterlegt war, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2015 - 15 U 73/13 -, juris Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht